Wenn ihr Vorschläge für neue POTA-Parks in Deutschland habt sendet uns sehr gerne eine Email.
Bitte beachtet das POTA auch für uns ein Hobby ist und bedingt durch Familie und Beruf eventuell auch mal einige Zeit ins Land gehen kann bis ihr eine Antwort bekommt. Wir verwenden für die Verwaltung der Anfragen ein Ticketsystem und speichern darin euren übermittelten Namen und eure Emailadresse. Keine Bange, wir missbrauchen eure Daten nicht für unlautere Zwecke. Weitere Informationen dazu gibt es in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte nutzt für neue Parks die zentrale Adresse:
Die für Eure Region zuständigen Admins werden sich dann bei euch melden.
Was muss denn bei der Parkauswahl beachtet werden, und welche Kriterien muss er erfüllen (Stand 01.11.2024)?
Da eine Übertragung der Auswahlkriterien von "Parks" aus dem amerikanischen System auf deutsche Begebenheiten allein schon aufgrund der gravierenden Unterschiede unserer schönen Heimatländer was Geografie und Geologie sowie der Einzigartigkeit unserer Landstriche und Habitate angeht kaum möglich ist, wägen wir immer im Einzelfall ab ob sich das Gebiet für POTA qualifiziert. Wir orientieren uns so gut es geht an den Vorgaben der POTA-Dachorganisation, ziehen aber auch die folgenden aufgeführten Definitionen für die Entscheidung heran.
1. Als absolute Eingangsvorausetzung...
...muss die Location für uns eine erkennbare Eignung für potentiell häufiger auftretende Funkaktivitäten haben und sie sollte einen nachvollziehbaren Sinn ergeben. Geht dabei bitte nicht nur von euren eigenen Vorlieben aus - nicht jeder Funkamateur ist bei POTA z.B. nur mit dem (Ultraleicht-)Transceiver und Morsetaste im Rucksack zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Es soll auch vermieden werden das überspitzt "jede unbedeutende grüne Wiese" in das System kommt, und wir können natürlich auch nicht jedem Funkamateur seinen "eigenen" Park „vor die Haustür konstruieren“. Wenn es passt ist es okay, aber wir machen z.B. "das Landschafts- oder Naturschutzgebiet mit vielleicht eher land- und forstwirtschaftlicher Ausprägung hinter dem gewünschten Dorf oder Stadt" nicht zu einem "POTA-Park".
Landschaftschutzgebiete und Gebiete unterhalb dieses Levels die keine "besonderen Gebiete" z.B. mit besonderem historischen oder anderem bedeutsamen Hintergrund sind werden nicht mehr aufgenommen.
2.: Als „Parks“ im Sinne von POTA...
...sehen wir hier in Deutschland durch öffentliche Hand verwaltete, nicht in Privat- Privatstiftungs- oder Kirchenbesitz befindliche und durch die Öffentlichkeit frei oder mit einer entsprechenden Genehmigung betretbare Gebiete wie Nationalparks, Naturparks, größere (!) Naturschutzgebiete oder auch als solche ausgewiesene Naherholungsgebiete mit einer Fläche von minimum 150 Hektar. Bitte beachtet das die Definition von "Park" bei POTA sich eher bei diesen vorgenannten großen Gebieten ableitet und mit "Park" NICHT der für Deutschland typische StadtPARK, SchloßPARK, LandschaftsPARK o.Ä. gemeint ist.
Dazu kommen Gebiete mit außergewöhnlichem historischem Hintergrund die eine entsprechende Eignung für Funkaktivitäten haben ohne in Konflikt mit Behördenvertretern oder ethischen Ansichten zu kommen. Kriegsgräberfelder und andere Gedenkstätten, KZ-Gedenkstätten, ehemalige militärische Anlagen , ungesicherte bergbauliche Anlagen oder auch unberäumte Gebiete mit Altlasten wie z.B. Muniton oder vergleichbarem sind zum Beispiel nicht geeignet. Ausnahme davon bilden Gebiete mit explizit ausgewiesenen und geeigneten Freizeitflächen.
3.: Auch größere Wanderwege/Wanderwegsysteme (s.g. "Trails")...
...können z.B. aufgenommen werden, Richtwert sind hier mindestens 150km Gesamtstreckenlänge.